Oberlandesgericht Hamm, 2012-09-07, I-9 W 4/12

I-9 W 4/12Tribunal supérieur7 sept. 2012

Regest

Das Zivilgericht kann seiner Entscheidung die tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils nach eigener kritischer Prüfung im Rahmen der eigenen freien Beweiswürdigung und der Überzeugungsbildung im Sinne des § 286 Abs. 1 ZPO zugrundelegen. Die polygraphische Untersuchung stellt kein geeignetes Beweismittel zur Entkräftung der tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils dar.

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — I-9 W 4/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-09-07

Aktenzeichen: I-9 W 4/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0907.I9W4.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Normen: § 823 BGB, § 286 ZPO

Leitsätze

Das Zivilgericht kann seiner Entscheidung die tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils nach eigener kritischer Prüfung im Rahmen der eigenen freien Beweiswürdigung und der Überzeugungsbildung im Sinne des § 286 Abs. 1 ZPO zugrundelegen.

Die polygraphische Untersuchung stellt kein geeignetes Beweismittel zur Entkräftung der tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils dar.

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beklagten zu 3) gegen den Beschluss des Landgerichts Münster vom 18.11.2011 in der Form des Nichtabhilfebeschlusses vom 12.01.2012 wird zurückgewiesen.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.

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