Oberlandesgericht Hamm, 2012-03-29, I-28 U 147/11

I-28 U 147/11Tribunal supérieur29 mars 2012

Regest

Ein gewerblicher Verkäufer ist im Rahmen der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf beweislastet für die Behauptung, dass ein Käufer, der objektiv Verbraucher ist, einen unternehmerischen Verwendungszweck vorgetäuscht hat.

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — I-28 U 147/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-29

Aktenzeichen: I-28 U 147/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0329.I28U147.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Normen: BGB § 434 Abs. 1, § 474 Abs. 1, § 476, § 475 Abs. 1; ZPO § 286 Abs. 1

Leitsätze

Ein gewerblicher Verkäufer ist im Rahmen der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf beweislastet für die Behauptung, dass ein Käufer, der objektiv Verbraucher ist, einen unternehmerischen Verwendungszweck vorgetäuscht hat.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 24.06.2011 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.