Oberlandesgericht Hamm, 2011-09-15, I-15 Wx 332/10

I-15 Wx 332/10Tribunal supérieur15 sept. 2011

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — I-15 Wx 332/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-09-15

Aktenzeichen: I-15 Wx 332/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0915.I15WX332.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die erste Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird zurückgewiesen. Sie hat dem Beteiligten zu 1) die im Beschwerdeverfahren entstandenen außerge-richtlichen Auslagen zu erstatten.

Eine Erstattung außergerichtlicher Auslagen findet für das Verfahren der weiteren Beschwerde nicht statt.

Der Geschäftswert wird auf 350.000 € festgesetzt.

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