Oberlandesgericht Hamm, 2011-08-03, I-20 W 18/11

I-20 W 18/11Tribunal supérieur3 août 2011

Regest

Die Tätigkeit eines Rentner als „Hausmeister“ in einer Tennishalle ist Ausübung eines Berufes i.S.d. Besonderen Bedingungen für die Privathaftpflichtversicherung, wenn diese Tätigkeit bereits seit zehn Jahren ausgeübt wird, der Versicherungsnehmer monatliche Abrechnungen über geleistete Arbeitsstunden erstellt und er bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet worden ist. Auch die geringe Höhe des Verdienstes (hier: weniger als 100 EUR monatlich) lässt eine solche Tätigkeit nicht als Freizeit- oder Hobbytätigkeit erscheinen.

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — I-20 W 18/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-08-03

Aktenzeichen: I-20 W 18/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0803.I20W18.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Leitsätze

Die Tätigkeit eines Rentner als „Hausmeister“ in einer Tennishalle ist Ausübung eines Berufes i.S.d. Besonderen Bedingungen für die Privathaftpflichtversicherung, wenn diese Tätigkeit bereits seit zehn Jahren ausgeübt wird, der Versicherungsnehmer monatliche Abrechnungen über geleistete Arbeitsstunden erstellt und er bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet worden ist. Auch die geringe Höhe des Verdienstes (hier: weniger als 100 EUR monatlich) lässt eine solche Tätigkeit nicht als Freizeit- oder Hobbytätigkeit erscheinen.

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

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