Oberlandesgericht Hamm, 2011-06-20, II-8 UF 235/10

II-8 UF 235/10Tribunal supérieur20 juin 2011

Regest

Die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf den im Jahr 1977 geborenen Kindesvater kann gerechtfertigt sein, obwohl dieser im Jahre 2010 wegen in den Jahren 1992 bis 1994 begangenen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden ist.

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — II-8 UF 235/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-06-20

Aktenzeichen: II-8 UF 235/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0620.II8UF235.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen

Normen: § 1671 BGB

Leitsätze

Die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf den im Jahr 1977 geborenen Kindesvater kann gerechtfertigt sein, obwohl dieser im Jahre 2010 wegen in den Jahren 1992 bis 1994 begangenen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden ist.

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin (Kindesmutter) gegen den am 29. Okto¬ber 2010 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Dül¬men wird zu¬rückgewiesen.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; im Übri-gen wer¬den die Kosten des Beschwerdeverfahrens der Antragsgegnerin auf-erlegt.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 € festgesetzt.

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