Oberlandesgericht Hamm, 2009-10-27, 3 SsOWi 451/09

3 SsOWi 451/09Tribunal supérieur27 oct. 2009

Regest

Stehen zwei Ordnungswidrigkeiten, die jeweils mit einem Fahrverbot gehandelt werden könnten, in Tatmehrheit, so kann in dem diese Taten gleichzeitig aburteiltenden Urteil nur auf ein Fahrverbot erkannt werden.

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 3 SsOWi 451/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-10-27

Aktenzeichen: 3 SsOWi 451/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1027.3SSOWI451.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Normen: StVG § 25, StVG § 24a

Leitsätze

Stehen zwei Ordnungswidrigkeiten, die jeweils mit einem Fahrverbot gehandelt werden könnten, in Tatmehrheit, so kann in dem diese Taten gleichzeitig aburteiltenden Urteil nur auf ein Fahrverbot erkannt werden.

Tenor

  1. Die Sache wird dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.

  2. Das angefochtene Urteil wird insoweit aufgehoben, dass von den zwei angeordneten dreimonatigen Fahrverboten eines entfällt.

Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird verworfen.

  1. Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Betroffene.

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