3 SsOWi 451/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-10-27, 3 SsOWi 451/09
Oberlandesgericht Hamm, 2009-10-27, 3 SsOWi 451/09
3 SsOWi 451/09Tribunal supérieur27 oct. 2009
Regest
Stehen zwei Ordnungswidrigkeiten, die jeweils mit einem Fahrverbot gehandelt werden könnten, in Tatmehrheit, so kann in dem diese Taten gleichzeitig aburteiltenden Urteil nur auf ein Fahrverbot erkannt werden.
Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 3 SsOWi 451/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-10-27
Aktenzeichen: 3 SsOWi 451/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1027.3SSOWI451.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Normen: StVG § 25, StVG § 24a
Leitsätze
Stehen zwei Ordnungswidrigkeiten, die jeweils mit einem Fahrverbot gehandelt werden könnten, in Tatmehrheit, so kann in dem diese Taten gleichzeitig aburteiltenden Urteil nur auf ein Fahrverbot erkannt werden.
Tenor
-
Die Sache wird dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.
-
Das angefochtene Urteil wird insoweit aufgehoben, dass von den zwei angeordneten dreimonatigen Fahrverboten eines entfällt.
Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird verworfen.
- Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Betroffene.
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