Oberlandesgericht Hamm, 2009-04-28, 2 WF 1/09

2 WF 1/09Tribunal supérieur28 avr. 2009

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 2 WF 1/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-04-28

Aktenzeichen: 2 WF 1/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0428.2WF1.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Beschwerde der Beklagten vom 08.09.2008 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen vom 07.08.2008 wird der Beklagten für die 1. Instanz unter Beiordnung von Rechtsanwältin T aus F mit Wirkung ab dem 12.08.2008 in Erweiterung des Beschlusses des Amtsgerichts Essen vom 10.09.2008 ratenfreie Prozesskostenhilfe insoweit bewilligt, als sie

  1. die Abweisung der erhobenen Abänderungsklage für den Zeitraum zwischen dem 01.07.2008 und dem 11.08.2008 insgesamt begehrt

  2. und sich gegen eine Reduzierung ihrer Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt

für den Zeitraum zwischen dem 12.08.2008 und dem 30.09.2008 auf monatlich weniger als 255,00 €,

für den Zeitraum zwischen dem 01.10.2008 und dem 31.12.2008 auf monatlich weniger als 237,00 €,

für den Zeitraum zwischen dem 01.01.2009 und dem 28.02.2009 auf monatlich weniger als 236,00 €, sowie

für den Zeitraum zwischen dem 01.03.2009 und dem 31.03.2009 auf weniger als 213,00 € verteidigt.

Die Beschwerde der Beklagten vom 08.09.2008 im Übrigen wird zurückgewiesen.

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