3 Ss OWi 237/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-04-06, 3 Ss OWi 237/09
Oberlandesgericht Hamm, 2009-04-06, 3 Ss OWi 237/09
3 Ss OWi 237/09Tribunal supérieur6 avr. 2009
Regest
Trotz Existenzgefährdung kann ein Fahrverbot ausgesprochen werden, wenn der bereits vielfach und einschlägig vorbelastete Betroffene seine Nichtanordnung als "Freibrief" für weiteres Fehlverhalten verstehen würde. Es bedarf in diesen Fällen der Abwägung zwischen der Schwere der Wiederholungstäterschaft und dem Grad der Existenzgefährdung.
Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 237/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-04-06
Aktenzeichen: 3 Ss OWi 237/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0406.3SS.OWI237.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen
Normen: StVG § 25
Leitsätze
Trotz Existenzgefährdung kann ein Fahrverbot ausgesprochen werden, wenn der bereits vielfach und einschlägig vorbelastete Betroffene seine Nichtanordnung als "Freibrief" für weiteres Fehlverhalten verstehen würde. Es bedarf in diesen Fällen der Abwägung zwischen der Schwere der Wiederholungstäterschaft und dem Grad der Existenzgefährdung.
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben.
Insoweit wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Amtsgericht Herford zurückverwiesen.
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