Oberlandesgericht Hamm, 2009-04-02, 28 U 107/08

28 U 107/08Tribunal supérieur2 avr. 2009

Regest

Ein grenzüberschreitender Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen zwischen einen Kraftfahrzeughändler aus Deutschland und einem Erwerber aus Finnland unterfällt den Bestimmungen des CISG, wenn der Verkäufer annehmen durfte, der Erwerber des Fahrzeugs sei ebenfalls Unternehmer.

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 107/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-04-02

Aktenzeichen: 28 U 107/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0402.28U107.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Normen: CISG Art. 2 Buchst. a, Art. 6, Art. 39 Abs. 1, Art. 40, Art 81 Abs. 2, Art. 92 Abs. 1

Leitsätze

Ein grenzüberschreitender Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen zwischen einen Kraftfahrzeughändler aus Deutschland und einem Erwerber aus Finnland unterfällt den Bestimmungen des CISG, wenn der Verkäufer annehmen durfte, der Erwerber des Fahrzeugs sei ebenfalls Unternehmer.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 10.07.2008 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithelferin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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