Oberlandesgericht Hamm, 2008-09-23, 10 W 22/08

10 W 22/08Tribunal supérieur23 sept. 2008

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 10 W 22/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-09-23

Aktenzeichen: 10 W 22/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0923.10W22.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Normen: § 6 Abs. 1 HöfeO

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Das Amtsgericht - Landwirtschaftsgericht - Schwelm wird angewiesen, bei seiner Entscheidung über die Erteilung des Hoffolgezeugnisses von seinen Bedenken hinsichtlich der Wirtschaftsfähigkeit des Beteiligten zu 1) Abstand zu nehmen.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beteiligten zu 2) auferlegt. Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten im Beschwerdeverfahren findet nicht statt.

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 93.055,12 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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