Oberlandesgericht Hamm, 2008-07-28, 3 Ss 235/08

3 Ss 235/08Tribunal supérieur28 juil. 2008

Regest

1. Zu den Anforderungen an die Feststellungen bei einer Verurteilung wegen Misshandlung Schutzbefohlener. 2. Anforderungen an die Ausführungen zu §§ 20, 21 StGB. Es darf nicht offen bleiben, welche der beiden Alternativen des § 21 StGB vom Gericht zu Grunde gelegt wurden. Beide Alternativen können auch nicht kumulativ bejaht werden.

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss 235/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-07-28

Aktenzeichen: 3 Ss 235/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0728.3SS235.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Normen: StGB §§ 225, 20, 21

Leitsätze

Zu den Anforderungen an die Feststellungen bei einer Verurteilung wegen Misshandlung Schutzbefohlener.

Anforderungen an die Ausführungen zu §§ 20, 21 StGB. Es darf nicht offen bleiben, welche der beiden Alternativen des § 21 StGB vom Gericht zu Grunde gelegt wurden. Beide Alternativen können auch nicht kumulativ bejaht werden.

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Bielefeld zurückverwiesen.

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