15 Wx 15/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-06-03, 15 Wx 15/08
Oberlandesgericht Hamm, 2008-06-03, 15 Wx 15/08
15 Wx 15/08Tribunal supérieur3 juin 2008
Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 15 Wx 15/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-06-03
Aktenzeichen: 15 Wx 15/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0603.15WX15.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels werden der angefochtene Beschluss teilweise aufgehoben und der Beschluss des Amtsgerichts vom 23.02.2007 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beschluss zu TOP 5 der Eigentümerversammlung vom 31.08.2000 (Sonderumlage) wird für ungültig erklärt.
Die Beschlussanfechtung des Beteiligten zu 1) zu TOP 4 der Eigentümerversammlung vom 31.08.2000 wird zurückgewiesen.
Der Beteiligte zu 1) wird verpflichtet, an die Beteiligte zu 5) zu Händen der Verwalterin 948, 92 € nebst Zinsen in Höhe 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 01.02.2001 zu zahlen.
Der Antrag der Beteiligten zu 5), den Beteiligten zu 1) zur Zahlung eines weiteren Betrages von 9701, 76 € nebst darauf entfallender Zinsen zu verpflichten, wird zurückgewiesen.
Im Übrigen, also hinsichtlich des Beschlussanfechtungsantrages des Beteiligten zu 1) betreffend die TOP 2 und 3 der Eigentümerversammlung vom 31.08.2000, wird die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung auch über die Gerichtskosten und die Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde an das Landgericht zurückverwiesen.
Der Geschäftswert wird für das Rechtsbeschwerdeverfahren auf 72.100 € festgesetzt.
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