Oberlandesgericht Hamm, 2008-02-18, 3 U 144/07

3 U 144/07Tribunal supérieur18 févr. 2008

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 144/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-18

Aktenzeichen: 3 U 144/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0218.3U144.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen – das am 16.05.2007 verkündete Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Siegen abgeändert.

Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger als Gesamtschuldner 3.000,‑‑ Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.09.2004 zu zahlen.

Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 96 % und die Beklagten zu 4 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beiden Parteien wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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