Oberlandesgericht Hamm, 2007-11-29, 17 U 91/07

17 U 91/07Tribunal supérieur29 nov. 2007

Regest

Die Hinweise "Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich" in einem Reklameprospekt stellen keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 17 U 91/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-11-29

Aktenzeichen: 17 U 91/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1129.17U91.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Normen: § 305 Abs. 1 BGB

Leitsätze

Die Hinweise "Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich" in einem Reklameprospekt stellen keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 13.04.2007 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund - 8 O 313/06 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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