Oberlandesgericht Hamm, 2007-10-29, 6 U 34/07

6 U 34/07Tribunal supérieur29 oct. 2007

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 6 U 34/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-10-29

Aktenzeichen: 6 U 34/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1029.6U34.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das am 13.12.2006 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 15.000,00 Euro zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, die dem Kläger entstehenden zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden aus dem Unfallereignis vom 20.04.2005 zu ersetzen, soweit diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Dritte übergegangen sind oder übergehen.

Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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