Oberlandesgericht Hamm, 2007-10-16, 9 U 113/06

9 U 113/06Tribunal supérieur16 oct. 2007

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 113/06 — Grund- und Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2007-10-16

Aktenzeichen: 9 U 113/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1016.9U113.06.00

Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 01. Juni 2006 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage ist hinsichtlich des Schmerzensgeldleistungsanspruchs dem Grunde nach unter Berücksichtigung eines Eigenverschuldensanteils des Klägers von ¼ gerechtfertigt.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte vorbehaltlich eines Anspruchsüber-gangs auf Dritte verpflichtet ist, dem Kläger alle materiellen Schäden aus dem Unfallereignis mit dem Lkw der britischen Streitkräfte am 08. April 2004 in K auf der Kreuzung G-Straße/M-Straße nach einer Quote von ¾ zu ersetzen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger alle zukünftigen immateriellen Schäden aus dem Unfallereignis mit dem Lkw der britischen Streitkräfte am 08. April 2004 in K auf der Kreuzung G-Straße/M-Straße unter Berücksichtigung eines Eigenverschuldensanteils des Klägers von ¼ zu ersetzen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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