Oberlandesgericht Hamm, 2007-04-27, 7 U 52/05

7 U 52/05Tribunal supérieur27 avr. 2007

Regest

Eigenkapitalersetzende Nutzungsüberlassung: Umqualifizierung eines Mietverhältnisses über ein Gesellschaftergrundstück in Eigenkapital; "Stehenlassen" der Gesellschafterleistung bei Verzicht auf mögliche Beendigung des Mietverhältnisses infolge gesellschaftsrechtlicher Stellung ("finanzierender" Gesellschafter)

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 7 U 52/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-04-27

Aktenzeichen: 7 U 52/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0427.7U52.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Normen: §§ 143 Abs. 1, 135, 129 InsO; 32a Abs. 3 GmbHG

Leitsätze

Eigenkapitalersetzende Nutzungsüberlassung: Umqualifizierung eines Mietverhältnisses über ein Gesellschaftergrundstück in Eigenkapital; "Stehenlassen" der Gesellschafterleistung bei Verzicht auf mögliche Beendigung des Mietverhältnisses infolge gesellschaftsrechtlicher Stellung ("finanzierender" Gesellschafter)

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an den Beklagten 108.655,60 € nebst Zinsen iHv 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 03.05.2003 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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