15 W 440/05•Oberlandesgericht Hamm, 2006-07-27, 15 W 440/05
Oberlandesgericht Hamm, 2006-07-27, 15 W 440/05
15 W 440/05Tribunal supérieur27 juil. 2006
Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 440/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-07-27
Aktenzeichen: 15 W 440/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0727.15W440.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels werden der angefochtene Beschluss teilweise aufgehoben und der Beschluss des Amtsgerichts vom 01.03.2005 abgeändert wie folgt neu gefasst:
Der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 16.7.2004 zu Tagesordnungspunkt 2 wird insoweit für ungültig erklärt, als er den Kostenverteilungsschlüssel rückwirkend für die Zeit vor dem 16.7.2004 abändert.
Der Beschluss zu TOP 4 wird insgesamt für ungültig erklärt.
Der weitergehende Beschlussanfechtungsantrag der Beteiligten zu 1) wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten für das Verfahren aller drei Instanzen tragen die Beteiligte zu 1) einerseits und die Beteiligten zu 2) bis 5) andererseits je zur Hälfte. Seine außergerichtlichen Kosten trägt jeder Beteiligte selbst.
Der Gegenstandswert für das Verfahren dritter Instanz wird auf 4.000,00 Euro festgesetzt.
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