Oberlandesgericht Hamm, 2006-07-20, 15 W 142/05

15 W 142/05Tribunal supérieur20 juil. 2006

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 142/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-07-20

Aktenzeichen: 15 W 142/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0720.15W142.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die sofortige erste Beschwerde der Beteiligten zu 8) und 9) wird als unzulässig verworfen.

Im Übrigen wird die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde angefallenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, an das Landgericht zurückverwiesen.

Der Gegenstandswert für das Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 10.000 € festgesetzt.

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