Oberlandesgericht Hamm, 2006-05-19, 25 U 67/05

25 U 67/05Tribunal supérieur19 mai 2006

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 25 U 67/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-05-19

Aktenzeichen: 25 U 67/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0519.25U67.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung - das am 10. März 2005 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen so abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 64.746,52 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10. März 2005 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 1/5 und die Beklagte 4/5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beide Parteien können Vollstreckungsmaßnahmen der Gegenseite abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der jeweils zu vollstreckenden Beträge, falls nicht die vollstreckende Partei jeweils Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Zugunsten der Beklagten wird die Revision zugelassen.

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