15 W 277/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-05-09, 15 W 277/06
Oberlandesgericht Hamm, 2006-05-09, 15 W 277/06
15 W 277/06Tribunal supérieur9 mai 2006
Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 277/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-05-09
Aktenzeichen: 15 W 277/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0509.15W277.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Wertfestsetzung aufgehoben.
Auf die sofortige erste Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts vom 26. März 2004 ebenfalls aufgehoben.
Das Amtsgericht wird angewiesen, den Beteiligten zu 1) aus dem Amt des Testamentsvollstreckers zu entlassen mit der Maßgabe, dass dem Beteiligten zu 1) vor Zustellung der Entlassungsverfügung innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zustellung dieser Entscheidung Gelegenheit gegeben wird, einen Nachfolger im Amt des Testamentsvollstreckers zu ernennen und dies dem Nachlassgericht mitzuteilen.
Der Beteiligte zu 1) hat den Beteiligten zu 2) bis 5) die ihnen im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Der Geschäftswert wird auf 30.000 € festgesetzt.
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