Oberlandesgericht Hamm, 2006-03-29, 3 U 263/05

3 U 263/05Tribunal supérieur29 mars 2006

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 263/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-29

Aktenzeichen: 3 U 263/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0329.3U263.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - das am 20.10.2005 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund dahingehend abgeändert, dass die Beklagten verurteilt werden, als Gesamtschuldner an die Klägerin über die vom Landgericht ausgeurteilten Beträge hinaus ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 5.000,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.02.2003 zu zahlen.

Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen die Klägerin 43 % und die Beklagten 57 %. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 75 % und die Beklagten 25 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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