Oberlandesgericht Hamm, 2006-02-10, 5 UF 104/05

5 UF 104/05Tribunal supérieur10 févr. 2006

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 5 UF 104/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-02-10

Aktenzeichen: 5 UF 104/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0210.5UF104.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übri-gen das am 20. Mai 2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Iser-lohn abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Trennungsunterhalt wie folgt zu zahlen:

einen Unterhaltsrückstand

für die Zeit 01.12.2003 bis 31.01.2006 i.H.v. 17.412,00 €,

laufenden Unterhalt

ab Februar 2006 i.H.v. monatlich 2.362,00 €.

Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.

Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen die Klägerin zu 88% und der Be-klagte zu 12%. Die Kosten der Rechtsmittelinstanz werden der Klägerin zu 78% und dem Beklagten zu 22% auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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