Oberlandesgericht Hamm, 2004-09-16, 27 W 50/04

27 W 50/04Tribunal supérieur16 sept. 2004

Regest

Ein Insolvenzverwalter, der die Einforderung derselben Stammeinlage sowohl gegen den Gesellschafter im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung als auch gegen dessen Rechtsvorgänger in zwei Prozesse aufspaltet, handelt mutwillig i.S.v. § 114 ZPO.

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 27 W 50/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-09-16

Aktenzeichen: 27 W 50/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0916.27W50.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Normen: § 114 ZPO

Leitsätze

Ein Insolvenzverwalter, der die Einforderung derselben Stammeinlage sowohl gegen den Gesellschafter im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung als auch gegen dessen Rechtsvorgänger in zwei Prozesse aufspaltet, handelt mutwillig i.S.v. § 114 ZPO.

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

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