15 W 304/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-09-16, 15 W 304/04
Oberlandesgericht Hamm, 2004-09-16, 15 W 304/04
15 W 304/04Tribunal supérieur16 sept. 2004
Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 304/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-09-16
Aktenzeichen: 15 W 304/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0916.15W304.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird der angefoch-tene Beschluß teilweise aufgehoben und wie folgt neu gefaßt:
Auf die erste Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Registergerichts vom 03.03.2004 hinsichtlich folgender Beanstandungen aufgehoben:
- fehlende Vorlage des Originals bzw. einer Ausfertigung des Erbausein-
andersetzungsvertrages UR-Nr. Notar N,
- fehlender Nachweis der Erstreckung der von dem Beteiligten zu 3) erteilten
Vollmacht auf die Befugnis zur Erteilung einer Untervollmacht,
- fehlende Anmeldung des Übergangs des Kommanditanteils des Herrn T auf die
Beteiligten zu 1) bis 3) im Wege der Sondererb-folge.
Im übrigen bleibt es bei der Zurückweisung der Erstbeschwerde der Beteiligten zu 1) bis 3).
Der Gegenstandswert des Verfahrens der ersten Beschwerde wird auf 3000,00 EUR festgesetzt; er beträgt im Umfang der Zurückweisung des Rechtsmittels 750,00 EUR.
Der Gegenstandswert des Verfahrens der weiteren Beschwerde wird auf 1.500,00 EUR festgesetzt; er beträgt im Umfang der Zurückweisung des Rechtsmittels 750,00 EUR.
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