Oberlandesgericht Hamm, 2004-03-03, 3 U 119/03

3 U 119/03Tribunal supérieur3 mars 2004

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 119/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-03-03

Aktenzeichen: 3 U 119/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0303.3U119.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 27. März 2003 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Siegen abgeändert.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 7.500,‑‑ Euro nebst 4 % Zinsen seit dem 01.02.2002 zu zahlen.

Es wird festgestellt, daß die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger sämtliche weiteren materiellen Schäden, die aus der fehlerhaften ärztlichen Behandlung des Klägers, beginnend ab dem 26.02.1999 bis zum 16.09.1999 entstehen, zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialver­sicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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