Oberlandesgericht Hamm, 2004-02-13, 20 U 183/03

20 U 183/03Tribunal supérieur13 févr. 2004

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 183/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-02-13

Aktenzeichen: 20 U 183/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0213.20U183.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26. Juni 2003 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.

Es wird festgestellt, daß die von der Beklagten mit Schreiben vom 15.10.2002 erklärte Anfechtung des von der Klägerin bei der Beklagten abgeschlossenen Versicherungsvertrages Nr. ###### (versicherte Person W) unwirksam ist und daß der Versicherungsvertrag wirksam fortbesteht.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der nach dem Urteil vollstreckbaren Beträge abzuwenden, falls nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der beizutreibenden Beträge leistet.

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