Oberlandesgericht Hamm, 2001-01-18, 27 U 142/00

27 U 142/00Tribunal supérieur18 janv. 2001

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 142/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-01-18

Aktenzeichen: 27 U 142/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0118.27U142.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 30. Juni 2000 verkündete Urteil der VII. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120.000,00 DM abzuwenden, sofern nicht die Klägerin zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die jeweiligen Sicherheiten können durch Prozessbürgschaft eines in Deutschland als Zoll- oder Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts geleistet werden.

Die Urteilsbeschwer des Beklagten übersteigt 60.000 DM.

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