3 U 209/98•Oberlandesgericht Hamm, 2000-01-19, 3 U 209/98
Oberlandesgericht Hamm, 2000-01-19, 3 U 209/98
3 U 209/98Tribunal supérieur19 janv. 2000
Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 209/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-01-19
Aktenzeichen: 3 U 209/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0119.3U209.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten zu 1) gegen das am 6. August 1998 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Beklagten zu 3) und 5) wird das genannte Urteil abgeändert. Auch die gegen die Beklagten zu 3) und 5) gerichtete Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die aussergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2), 3), 4) und 5) aus beiden Instanzen in voller Höhe. Die Beklagte zu 1) trägt ihre in beiden Instanzen entstandenen aussergerichtlichen Kosten in voller Höhe. Von den erstinstanzlichen Gerichtskosten und ihren eigenen in erster Instanz entstandenen aussergerichtlichen Kosten trägt die Klägerin 4/5, die Beklagte zu 1) 1/5. Von den in der Berufungsinstanz entstandenen Gerichtskosten und den eigenen aussergerichtlichen Kosten zweiter Instanz trägt die Klägerin 2/3, die Beklagte zu 1) 1/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten zu 2), 3), 4) und 5) durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von jeweils 20.000,00 DM abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Eine Vollstreckung der Beklagten zu 1) kann die Klägerin durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 15.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte zu 1) vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet. Die Beklagte zu 1) kann die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 160.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte zu 1) vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Alle Parteien können die Sicherheitsleistung auch durch eine unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines in der Bundesrepublik als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts erbringen.
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