Oberlandesgericht Hamm, 1998-11-09, 32 U 137/98

32 U 137/98Tribunal supérieur9 nov. 1998

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 32 U 137/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-11-09

Aktenzeichen: 32 U 137/98

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:1109.32U137.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 32. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 19. Mai 1998 ver-kündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn geändert.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 10.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 11. Dezember 1997 zu zahlen.

Es wird festgestellt, daß die Beklagten verpflichtet sind, dem Kläger 50 % jedweden zukünftigen materiellen Schadens aus dem Unfallereignis vom 16.7.1996 und den zukünftigen immateriellen Schaden unter Berücksichtigung eines Mitver-schuldens von 50 % zu ersetzen, soweit Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegan-gen sind.

Die Anschlußberufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer der Beklagten beträgt weniger als 60.000,00 DM.

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