Oberlandesgericht Hamm, 1993-10-27, 3 U 302/92

3 U 302/92Tribunal supérieur27 oct. 1993

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 302/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-10-27

Aktenzeichen: 3 U 302/92

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1993:1027.3U302.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurüokweisung der Anschlußberufung des Klägers - das am 8. Oktober 1992 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.

Die Klage wird gänzlich abgewiesen.

Der Kläger·trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheits leistung in Höhe von 20.000,-- DM abwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten. Der Kläger kann die Sicherheit auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparksse erbringen.

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