Oberlandesgericht Düsseldorf, 2025-07-10, 16 U 83/24

16 U 83/24Tribunal supérieur10 juil. 2025

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — 16 U 83/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-07-10

Aktenzeichen: 16 U 83/24

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:0710.16U83.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: DSGVO Art. 5; DSGVO Art. 82

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 28. Februar 2024 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg (10 O 158/23) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger als Ausgleich für Datenschutzverstöße einen immateriellen Schadensersatz in Höhe von 200 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26. August 2023.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger alle künftigen materiellen Schäden zu ersetzen, die dem Kläger durch den unbefugten Zugriff auf das Datenarchiv der Beklagten bzw. ihrer (ehemaligen) Erfüllungsgehilfen, der nach Aussage der Beklagten im Jahr 2022 erfolgte, noch entstehen werden.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den außergerichtlich entstandenen Kosten für die anwaltliche Rechtsverfolgung in Höhe von 220,27 € freizuhalten.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen haben der Kläger 90 % und die Beklagte 10 % zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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