Oberlandesgericht Düsseldorf, 2025-06-04, 3 Kart 543/24

3 Kart 543/24Tribunal supérieur4 juin 2025

Regest

Auch bei Schneefallereignissen ist es im Rahmen der Qualitätsregulierung zulässig, anhand eines an konkrete Messwerte anknüpfenden sogenannten 50-Jahres-Kriteriums zwischen den Fallgruppen „höhere Gewalt“ und „atmosphärische Einwirkungen“ zu unterscheiden.

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Kart 543/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-06-04

Aktenzeichen: 3 Kart 543/24

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:0604.3KART543.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Leitsätze

Auch bei Schneefallereignissen ist es im Rahmen der Qualitätsregulierung zulässig, anhand eines an konkrete Messwerte anknüpfenden sogenannten 50-Jahres-Kriteriums zwischen den Fallgruppen „höhere Gewalt“ und „atmosphärische Einwirkungen“ zu unterscheiden.

Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 2. Mai 2024 (…) wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen außergerichtlichen Auslagen der Bundesnetzagentur.

Der Wert des Beschwerdegegenstands wird auf … Euro festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.