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20 UKl 9/24•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2025-04-10, 20 UKl 9/24
20 UKl 9/24Tribunal supérieur10 avr. 2025
Entscheidungsdatum: 2025-04-10
Aktenzeichen: 20 UKl 9/24
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:0410.20UKL9.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beitreibbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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