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U (Kart) 2/24•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2025-04-02, U (Kart) 2/24
U (Kart) 2/24Tribunal supérieur2 avr. 2025
Entscheidungsdatum: 2025-04-02
Aktenzeichen: U (Kart) 2/24
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:0402.U.KART2.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 1. Februar 2024 verkündete Zwischenurteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln, AZ. 31 O 118/21, in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 4. April 2024 wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten.
III. Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die die Klägerinnen vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 25.000.000,00 Euro festgesetzt.
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