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6 U 1/21 (Kart)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2024-09-23, 6 U 1/21 (Kart)
6 U 1/21 (Kart)Tribunal supérieur23 sept. 2024
1. Der Umstand, dass ein gerichtlich bestellter Sachverständiger als Privatgutachter für beklagte Kartellbeteiligte oder klagende Kartellgeschädigte in einem anderen Kartellschadenersatzverfahren tätig gewesen ist, begründet keine Besorgnis der Befangenheit (hier gerichtlich bestellter Sachverständiger im Schienenkartell, vorhergehende Privatgutachter-Tätigkeit im LKW-Kartell und Aufzugskartell). 2. Die Bekanntschaft oder rein kollegiale Zusammenarbeit begründet noch keine Zweifel an der Unparteilichkeit eines Sachverständigen (hier Bezeichnung als „Team“ in einem LinkedIn-Post).
Entscheidungsdatum: 2024-09-23
Aktenzeichen: 6 U 1/21 (Kart)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:0923.6U1.21KART.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kartellsenat
Das Gesuch der Klägerin, die gerichtlichen Sachverständigen M. und N. wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, wird zurückgewiesen.
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