Oberlandesgericht Düsseldorf, 2024-06-12, Verg 36/23

Verg 36/23Tribunal supérieur12 juin 2024

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 36/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-06-12

Aktenzeichen: Verg 36/23

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:0612.VERG36.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes – VK 2-94/23 – BKartA – vom 14.12.2023 aufgehoben.

Der Antragsgegnerin wird untersagt, den Zuschlag auf das Angebot der Beigeladenen zu erteilen und aufgegeben, bei fortbestehender Beschaffungsabsicht das streitgegenständliche Vergabeverfahren in den Stand vor Entscheidung über den Zuschlag zurückzuversetzen.

Von den Kosten des Nachprüfungsverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin haben die Antragsgegnerin und die Beigeladene 50% als Gesamtschuldner zu tragen. Die Antragstellerin hat ebenfalls 50% der Kosten des Nachprüfungsverfahrens einschließlich 50% der zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin zu tragen.

Die Antragsgegnerin und die Antragstellerin haben jeweils 50% der Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen einschließlich 50% der zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der jeweils anderen Partei.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.