projets
10 U 61/22•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-12-07, 10 U 61/22
10 U 61/22Tribunal supérieur7 déc. 2023
Entscheidungsdatum: 2023-12-07
Aktenzeichen: 10 U 61/22
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:1207.10U61.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 03.03.2022 verkündete Schlussurteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 14.176,96 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.12.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens haben die Kläger zu 83 % und der Beklagte zu 27 % zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger zu 61 % und der Beklagte zu 39 %.
Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts, soweit es aufrechterhalten wird, sind vorläufig vollstreckbar. Jeder Partei wird nachgelassen, die gegen sie gerichtete Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.