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6 U 95/23•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-08-24, 6 U 95/23
6 U 95/23Tribunal supérieur24 août 2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-24
Aktenzeichen: 6 U 95/23
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0824.6U95.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 06.07.2023 durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht … und die Richterinnen am Oberlandesgericht … und …
für Recht erkannt:
Die Berufung der Klägerin gegen das am 16.11.2022 verkündete Urteil des Einzelrichters der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (10 O 334/21) in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 12.12.2022 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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