projets
15 U 1/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-05-05, 15 U 1/17
15 U 1/17Tribunal supérieur5 mai 2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-05
Aktenzeichen: 15 U 1/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0505.15U1.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
I. Auf die Berufung der Kläger wird – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – das am 6. September 2016 verkündete Urteil der1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, die Standsicherheit der gemeinsamen Giebelwand der Liegenschaft B 4 und B 5 in 42XXA C durch notwendige und nach den anerkannten Regeln der Technik und Baukunst sowie Statik geeignete Maßnahmen fachgerecht herzustellen oder herstellen zu lassen und dauerhaft sicherzustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz haben die Kläger 80 % und die Beklagten 20 % zu tragen.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 8.000,00 EUR abzuwenden, falls nicht die Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
V.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren und – in Abänderung der im landgerichtlichen Urteil enthaltenen Wertfestsetzung – der Streitwert für den ersten Rechtszug werden auf jeweils 25.000,00 EUR festgesetzt.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.