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Kart 5/22 [V]•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-12-21, Kart 5/22 [V]
Kart 5/22 [V]Tribunal supérieur21 déc. 2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-21
Aktenzeichen: Kart 5/22 [V]
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:1221.KART5.22V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
I. Auf die Beschwerde wird der Beiladungsbeschluss der 5. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts vom 1. Juli 2022 (Aktenzeichen B5‑130/20) aufgehoben.
II. Das Bundeskartellamt trägt die Gerichtskosten und die der Beschwerdeführerin in der Beschwerdeinstanz zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit entstandenen notwendigen Auslagen. Im Übrigen findet eine Auslagenerstattung nicht statt.
III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
IV. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 25.000 € festgesetzt.
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