Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-11-30, 3 Kart 4/22

3 Kart 4/22Tribunal supérieur30 nov. 2022

Regest

8 Abs. 1 Nr. 9 KWKAusV erfordert die Angabe eines taggenauen voraussichtlichen Datums der (Wieder-)Aufnahme des Dauerbetriebs einer KWK-Anlage. Eine Monatsangabe im Gebotsformular muss die Bundesnetzagentur nicht im Wege der Auslegung vervollständigen. Die hierfür erforderlichen Erwägungen gehen über ihre im Ausschreibungsverfahren nur eingeschränkt bestehenden individuellen Prüf- und Befassungspflichten hinaus.

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Kart 4/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-11-30

Aktenzeichen: 3 Kart 4/22

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:1130.3KART4.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Leitsätze

8 Abs. 1 Nr. 9 KWKAusV erfordert die Angabe eines taggenauen voraussichtlichen Datums der (Wieder-)Aufnahme des Dauerbetriebs einer KWK-Anlage. Eine Monatsangabe im Gebotsformular muss die Bundesnetzagentur nicht im Wege der Auslegung vervollständigen. Die hierfür erforderlichen Erwägungen gehen über ihre im Ausschreibungsverfahren nur eingeschränkt bestehenden individuellen Prüf- und Befassungspflichten hinaus.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlichen Kosten der Bundesnetzagentur trägt die Beschwerdeführerin.

Der Beschwerdewert wird auf … Euro festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss wird nicht zugelassen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.