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20 U 68/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-11-10, 20 U 68/21
20 U 68/21Tribunal supérieur10 nov. 2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-10
Aktenzeichen: 20 U 68/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:1110.20U68.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 30.03.2021 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise im Kostenpunkt und soweit abgeändert, wie die Klägerin auf die Widerklage verurteilt worden ist, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr durch die Ankündigung
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wie nachstehend wiedergegeben:
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Im Umfang der Abänderung wird die Widerklage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu ¾ und die Beklagte zu ¼.
Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
Dieses und das angefochtene Urteil, soweit es nicht abgeändert wird, sind vorläufig vollstreckbar.
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