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7 U 136/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-07-08, 7 U 136/21
7 U 136/21Tribunal supérieur8 juil. 2022
Entscheidungsdatum: 2022-07-08
Aktenzeichen: 7 U 136/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0708.7U136.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 27.01.2021 teilweise dahingehend abgeändert , dass die Widerklage abgewiesen wird.
Die weitergehende Berufung des Klägers und die Berufung der Beklagten werden zurückgewiesen.
Die Kosten der ersten Instanz (einschließlich des Berufungsverfahrens I-7 U 23/17) werden der Beklagten zu 90% und dem Kläger zu 10% auferlegt.
Die Kosten dieses Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Dieses und das angefochtene Urteil – soweit es aufrechterhalten bleibt – sind vorläufig vollstreckbar.
Jede Partei darf die Vollstreckung der anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Gegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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