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3 Kart 158/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-12-22, 3 Kart 158/20
3 Kart 158/20Tribunal supérieur22 déc. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-22
Aktenzeichen: 3 Kart 158/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:1222.3KART158.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 17.12.2019, BK…, wird aufgehoben und die Bundesnetzagentur verpflichtet, über die am 30.06.2017 beantragte Genehmigung der Zu- und Abschläge aus den Regulierungskonten der Jahre 2014 und 2015 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich ihrer notwendigen Auslagen tragen die Beschwerdeführerin zu 57 % und die Bundesnetzagentur zu 43 %.
Der Beschwerdewert wird auf … Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss wird zugelassen.
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