Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-11-11, 15 U 32/10

15 U 32/10Tribunal supérieur11 nov. 2021

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — 15 U 32/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-11-11

Aktenzeichen: 15 U 32/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:1111.15U32.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

I.Die Berufung gegen das am 28. Juli 2020 verkündete Urteil der 4c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.Die Beklagten haben auch die Kosten des Rechtsstreits in zweiter Instanz zu tragen.

III.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.Die Revision wird nicht zugelassen.

V.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 500.000 Euro festgesetzt.

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