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22 U 66/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-10-08, 22 U 66/21
22 U 66/21Tribunal supérieur8 oct. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-08
Aktenzeichen: 22 U 66/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:1008.22U66.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 28.04.2021 verkündete Urteil des Einzelrichters der 7. Zivilkammer unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 14.446,49 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.11.2019 und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.029,35 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.05.2020 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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