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15 U 30/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-09-23, 15 U 30/20
15 U 30/20Tribunal supérieur23 sept. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-23
Aktenzeichen: 15 U 30/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0923.15U30.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
I.
Die Berufung der Beklagten gegen das am 30.06.2020 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beklagten zu tragen.
III.
Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000.000,00 € abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
V.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.000.000.00 € festgesetzt.
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