Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-07-15, 5 U 88/20

5 U 88/20Tribunal supérieur15 juil. 2021

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — 5 U 88/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-07-15

Aktenzeichen: 5 U 88/20

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0715.5U88.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 11.3.2020 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach – Einzelrichterin – wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11.3.2020 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach – Einzelrichterin –teilweise abgeändert und wie folgte neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern bleibt vorbehalten, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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