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5 U 88/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-07-15, 5 U 88/20
5 U 88/20Tribunal supérieur15 juil. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-15
Aktenzeichen: 5 U 88/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0715.5U88.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Die Berufung der Kläger gegen das am 11.3.2020 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach – Einzelrichterin – wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11.3.2020 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach – Einzelrichterin –teilweise abgeändert und wie folgte neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern bleibt vorbehalten, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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