Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-07-01, 20 U 73/19

20 U 73/19Tribunal supérieur1 juil. 2021

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — 20 U 73/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-07-01

Aktenzeichen: 20 U 73/19

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0701.20U73.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 12. Juni 2019 verkündete Teil-Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, eine Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aus dem Urteil beitreibbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

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